Visum für Ihren Deutschaufenthalt
Viele internationale Sprachlernende benötigen – je nach Herkunftsland und Dauer des Aufenthalts – ein Visum für Deutschland. Welche Regelungen für Sie gelten, erfahren Sie bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland. Eine aktuelle Übersicht zur Visumspflicht oder Visumsfreiheit finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes .
Welches Visum brauche ich für meinen Deutschkurs?
Kein Visum erforderlich
Staatsangehörige der EU und einiger weiterer Länder können ohne Visum nach Deutschland einreisen. Für Kurzaufenthalte bis zu 90 Tagen entfällt die Visumspflicht, sofern Ihr Land auf der Liste der visumsbefreiten Staaten steht.
Übersicht VisumspflichtSchengen-Visum
Für viele Länder besteht Visumspflicht bei kürzeren Aufenthalten bis 90 Tage. In diesem Fall können Sie ein Schengen-Visum beantragen, etwa für einen Ferienkurs oder einen kurzen Sprachaufenthalt. Der Antrag wird bei der deutschen Botschaft, einem Konsulat oder einem zuständigen Visa-Center gestellt.
Deutsche AuslandsvertretungenNationales Visum
Planen Sie einen längeren Aufenthalt in Deutschland – zum Beispiel für einen mehrmonatigen Intensivkurs oder ein anschließendes Studium – benötigen Sie in der Regel ein nationales Visum. Dieses Visum wird vor der Einreise bei der zuständigen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland beantragt.
Informationen zum nationalen VisumUnser Visum-Support
Für den Visumsantrag verlangen Botschaften und Konsulate neben Ihren persönlichen Unterlagen (zum Beispiel Reisepass, Passbilder) in der Regel auch Dokumente der Sprachschule.
Nach Ihrer Anmeldung stellen wir Ihnen zur Verfügung:
- eine Anmelde- bzw. Buchungsbestätigung für die gebuchten Leistungen
- eine Rechnung mit allen Kosten Ihres gebuchten Programms
Nach vollständigem Zahlungseingang erhalten Sie zusätzlich:
- ein offizielles Einladungsschreiben der Sprachschule
- eine Zahlungsbestätigung als Nachweis über die Kursgebühren
Diese Unterlagen legen Sie gemeinsam mit den weiteren Dokumenten bei der deutschen Auslandsvertretung vor, um Ihr Visum zu beantragen. Falls das Konsulat Originale benötigt, können wir Ihnen die Unterlagen auf Wunsch per Express-Versand zusenden (zusätzliche Versandkosten gehen zu Ihren Lasten).
Reichen Sie alle Visa-Dokumente vollständig und rechtzeitig bei der zuständigen Auslandsvertretung ein und informieren Sie uns bitte, sobald Sie Ihr Visum erhalten haben. Aktuelle Hinweise zu den Visabestimmungen finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes .
Sollten sich Verzögerungen ergeben oder ein Antrag abgelehnt werden, teilen Sie uns dies bitte umgehend mit. Wir unterstützen Sie nach Möglichkeit bei Rückfragen der Behörden. Im Falle einer endgültigen Ablehnung erstatten wir den bereits gezahlten Rechnungsbetrag abzüglich Bankgebühren und der angesetzten Visa-Service-Gebühr.
Finanzierungsnachweis & Sperrkonto
Für ein langfristiges Visum müssen Sie belegen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt in Deutschland finanzieren können. Häufig wird dafür ein sogenanntes Sperrkonto verlangt, auf dem ein bestimmter Mindestbetrag hinterlegt ist. Einige spezialisierte Anbieter unterstützen Sie bei der schnellen Eröffnung eines solchen Kontos – oft komplett online.
Informationen zum SperrkontoHäufig gestellte Fragen
Ob Sie ein Visum benötigen, hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Das Auswärtige Amt veröffentlicht eine Liste aller Staaten mit dem Hinweis, ob für die Einreise nach Deutschland Visumspflicht besteht. Ist Ihr Land dort mit „Ja“ gekennzeichnet, müssen Sie vor der Einreise ein Visum beantragen.
Schengen-Visum (Kurzaufenthalt)
Dieses Visum eignet sich für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen, zum Beispiel für einen Ferien- oder Schnupperkurs. Eine Verlängerung über die maximale Aufenthaltsdauer hinaus ist normalerweise nicht möglich.
Sprachkursvisum
Das Sprachkursvisum ist für längere Sprachkurse vorgesehen, wenn kein direktes Hochschulstudium geplant ist. In vielen Fällen kann dieses Visum später nicht ohne Weiteres in ein Studienvisum umgewandelt werden.
Visum zur Studienplatzsuche
Mit diesem Visum reisen Sie nach Deutschland, um einen Studienplatz oder einen Platz am Studienkolleg zu finden. Voraussetzung ist meist, dass Sie bereits Deutschkenntnisse nachweisen können und innerhalb der Visumsdauer eine passende Hochschule suchen.
Visum zu Studienzwecken
Dieses Visum erhalten Sie, wenn Sie bereits eine (bedingte) Studienzulassung besitzen. Häufig wird zusätzlich der Besuch eines vorbereitenden Deutschkurses eingetragen.
Die Bearbeitungszeit ist je nach Visumstyp und Auslandsvertretung unterschiedlich. Konkrete Hinweise erhalten Sie immer bei der Botschaft oder dem Konsulat, bei dem Sie Ihren Antrag stellen.
Kurzfristige Schengen-Visa werden in vielen Fällen schneller entschieden. Für nationale Visa – etwa für Sprachkurse über drei Monate, Studienplatzsuche oder Studium – sollten Sie mit einer Bearbeitungszeit von bis zu drei Monaten rechnen und Ihren Antrag deshalb möglichst früh stellen.
Nach Ihrer Ankunft in Deutschland müssen Sie sich innerhalb weniger Wochen beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden. Dies betrifft alle, die länger als drei Monate im Land bleiben möchten. Sie erhalten dort eine Meldebescheinigung, die Sie gut aufbewahren sollten.
Wer mit einem nationalen Visum einreist oder aus einem visumspflichtigen Land kommt, muss zusätzlich bei der Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel beantragen. Dieser Titel regelt, wie lange Sie sich in Deutschland aufhalten dürfen und zu welchem Zweck (z.B. Sprachkurs oder Studium). Vor Ablauf des Visums bzw. des Aufenthaltstitels müssen Sie rechtzeitig eine Verlängerung beantragen, sofern Sie länger bleiben möchten.
Bitte planen Sie ausreichend Zeit ein: In vielen Städten sind die Wartezeiten auf Termine und die Bearbeitung der Unterlagen recht lang. Unsere Mitarbeitenden vor Ort geben Ihnen gerne Hinweise zum Ablauf und zu den benötigten Dokumenten.

